Zahlt die Kfz Versicherung bei grober Fahrlässigkeit?

Die Kfz Versicherung gliedert sich in die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Wie bei jeder anderen Versicherung auch, so gibt es auch bei der Kaskoversicherung Ausschlüsse, das heißt Schadensfälle, bei denen die Kfz Versicherung leistungsfrei bleibt. Die Ausschlüsse umfassen dabei die grobe Fahrlässigkeit und den Vorsatz.

Unter grobe Fahrlässigkeit versteht man dabei ein Verhalten, das grob fehlerhaft, bzw. grob verkehrswidrig ist. Kommt es aufgrund von grober Fahrlässigkeit zu einem Schaden, so liegt dabei bei grober Fahrlässigkeit ein gesteigertes Verschulden vor.
Grobe Fahrlässigkeit ist dabei zum Beispiel anzunehmen, wenn ein Versicherungsnehmer besonders leichtsinnig, sorglos oder aber rücksichtslos handelt, was bedeutet, dass ein bloßes so genanntes Augenblicksversagen keine grobe Fahrlässigkeit darstellt.
Ein Augenblicksversagen liegt dann vor, wenn es sich um eine momentane Fehleinschätzung der Situation handelt, der Versicherungsnehmer aus irgendeinem Grund für einen Moment unaufmerksam war.

Ob grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat, ist die Beweislast der Versicherung. Äußere Umstände können eventuell dabei dazu führen, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt haben könnte – was jedoch nur ein Anscheinsbeweis wäre.
Kann die Versicherung grob Fahrlässigkeit nicht nachweisen, ist sie leistungspflichtig.