Wohnraum als Mieter versichern – empfehlenswerte Versicherungen
Eine Mieterhaftpflichtversicherung ist in einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel integriert. Der Versicherungsumfang erstreckt sich dabei auf die zu Wohnzwecken angemieteten Räume. Sie tritt dabei zum Beispiel ein, wenn sich Rissen in den Fliesen bilden nachdem es eventuell zu einem Auslaufen einer Waschmaschine gekommen ist.
Für derartige Schäden muss ein Mieter nämlich gerade stehen.
Anders sieht es aus, wenn es sich um einen Schaden handelt, der durch Abnutzung der Mietsache entstanden ist.
Nicht im Versicherungsschutz der Haftpflicht für Mieter enthalten sind gemietete oder aber geliehene Gegenstände. Da diese unter Ausschlüsse bei einer Mieterhaftpflichtversicherung fallen, werden sie in einem Schadensfall durch diese Versicherung nicht ersetzt.
Ebenfalls nicht in der Mieterhaftpflicht enthalten sind Schäden an der Verglasung der Fenster einer Mietwohnung, die durch den Mieter herbei geführt wurden. Hier würde eine die in eine Hausratversicherung in der Regel integrierte Glasversicherung greifen, wobei man eine Glasversicherung auch separat abschließen kann.
Aber auch Tiere können Mietschäden verursachen. – Und zwar zum Beispiel in der Form von angenagten Leitungen, bzw. verwüsteten Gärten. Derartige Schäden, die durch Haustiere verursacht wurde, wie zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen oder Hamster oder andere Kleintiere, sind in einer privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt. Schäden hingegen, die von Hunden verursacht wurden, bedürfen einer separaten Absicherung – und zwar durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Anzuraten ist Mietern auch zu einem Mieter-Rechtsschutz. Denn in Zusammenhang mit einem Mietverhältnis ist es nicht selten, dass es zu mietrechtlichen Auseinandersetzungen kommt, zum Beispiel wenn es um eine dem Mieter zu hohen Nebenkostenabrechnung geht, oder aber um eine Kündigung der Mietwohnung.