Welche Tiere kann man wo versichern?
Schäden, die durch zahme Kleintiere, wie zum Beispiel Katzen, Vögel oder aber Kaninchen verursacht werden, werden durch eine – möglichst vorhandene Privathaftpflichtversicherung – abgedeckt. Wobei: Schäden, verursacht durch Kleintiere sind wirklich selten.
Hingegen viel öfters kommt es zu Schäden, die größere Tiere verursachen – sprich Hunde, Wildtiere, Pferde, Rinder und Tiere, die man aus landwirtschaftlichen, bzw. gewerblichen Zwecken hält, wie zum Beispiel auch Schafe oder Ziegen, aber auch Maultiere, Ponys und Esel.
Und Tierunfälle können wirklich teuer werden, wobei der Halter der Tiere für diesen Schaden dann haftet. Eine Tierhalterhaftpflicht ist dabei für einen Halter von größeren Tiere empfehlenswert. In manchen Fällen ist eine Tierhalterhaftpflicht sogar von Gesetzes Wegen vorgeschrieben. - Behandlungskosten etwa nach einem Hundebiss, bzw. ein von einem ausgerissenen Pferd verursachter Verkehrsunfall können – wenn keine entsprechende Versicherung vorhanden ist – ganz, ganz kräftig ins Geld gehen.
Im Rahmen der Gefährdungshaftung ist der Tierhalter dabei stets schadenersatzpflichtig. Und zwar auch dann, wenn ihm kein direktes Verschulden am Verhalten seines Tieres nachgewiesen werden kann. Die Versicherung haftet dabei bei Schäden, ob nun der Geschädigte eine Mensch oder ein anderes Tier ist.
Versicherungsschutz besteht bei einer Tierhalterhaftpflicht auch, wenn man mit seinem Tier unterwegs ist. Entsteht am Eigentum eines Tierhalters jedoch durch das eigene versicherte Tier ein Schaden, so leistet die Tierhalterhaftpflicht nicht, ebenso wenig, wie bei einem absichtlich herbei geführten Schaden.