Nachlese zu Karneval: Jubel, Trubel, Heiterkeit und ein Unfallschutz

Die fünfte Jahreszeit ist für viele die schönste Zeit. – Feiern und Trinken, Tanzen und das alles bis zum Abwinken. Bei allem Spaß sollte man aber nicht vergessen, dass Vorsicht geboten ist, und nicht nur bei den diversen Umzügen, wo man unter Umständen – volltrunken womöglich – trotz Ordnungskräfte, die die Motivwagen begleiten - leicht „unter die Räder geraten“ kann.

Aber auch als Besucher von Karnevalveranstaltungen ist man in der fünften Jahreszeit erheblichen Gefahren ausgesetzt. – Die diesjährigen Bilanzen von Polizei und Notärzten, sowie Krankenhäusern kommen nun nach und nach herein und deren Bilanz ist wieder erschreckend, denn insbesondere die zunehmende Gewaltbereitschaft ist es, die einen hellhörig lassen werden sollte. Die Gewaltbereitschaft hat erheblich zugenommen. Es kommt in den vergangenen Jahren vermehrt zu Personen- und Sachschäden.

Fazit: Im Bezug auf mögliche - auch an Karneval - auftretende Personen- und Sachschäden, ist es schon wichtig, wenn man eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, wie auch eine private Unfallversicherung, denn die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur ein, wenn sich ein Unfall bei der Arbeit, oder aber bei dem Weg zur Arbeit, oder von der Arbeit wieder nach Hause ereignet.