Massenklage gegen die Deutsche Telekom
Einen Rechtsschutz braucht heute eigentlich jeder. Auch jemand, der sich an der Börse Aktien kauft, denn man weiß ja nie, wie man vielleicht einmal in die Situation geraten könnte, dass man – wie jetzt zig Tausend Anleger die Deutsche Telekom – irgendwann jemanden verklagen muss, bzw. will.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in der Regel nicht teuer. Anhand von einem Versicherungsvergleich kann man sich ja mal ansehen, was denn die „Grundausstattung“ so kostet bei den einzelnen Anbietern. Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung muss man beachten, dass in der Regel eine Wartefrist gilt. Das heißt die Rechtsschutzversicherung springt erst ein, wenn diese Wartezeit – diese liegt in der Regel bei drei Monaten - vorbei ist.
Diese Wartezeit hoffentlich schon hinter sich gebracht haben die mehr als 16.000 Kläger, die jüngst vor dem OLG Frankfurt am Main gegen die Deutsche Telekom geklagt haben. Zu Recht sind diese nämlich über den Riesenflop enttäuscht, den die Telekom Aktie ihnen einst bescherte. Begonnnen hat der Mammutprozess am 07.04.2008. Es geht dabei um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom. Schadenersatz für ihre Kursverluste fordern die zig Tausend Kläger. Unter anderem wird die Deutsche Telekom beschuldigt falsche Angaben in ihren Prospekten der Jahrgänge 1999 und 2000 gemacht zu haben.