Die Verkehrsrechtschutzversicherung – sinnvoll in vielerlei Hinsicht
Neben der Autoversicherung ist es auch wichtig wenn man am Straßenverkehr teilnimmt eine Verkehrsrechtschutz zu haben. Denn hin und wieder kommt es im Straßenverkehr, eben auch in Zusammenhang mit Schäden, die wiederum von der Autoversicherung zu decken wären, bzw. zu regulieren hat, zu Rechtsstreitigkeiten. Und zwar dann, wenn die Rechtslage allgemein ungeklärt ist, oder der Unfall auch eventuell strafrechtliche Folgen für den Unfallverursacher hat.
Der Leistungsumfang einer Verkehrsrechtschutz besteht dabei in der Übernahme von Anwaltsgebühren, Zeugengelder und Sachverständigenhonorare, sowie Gerichtskosten und die Kosten des Gegners, wenn diese durch das Urteil vom Versicherungsnehmer zu übernehmen sind.
Die Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer dabei sowohl als Halter eines Fahrzeuges, als auch wenn er nur der Eigentümer ist, oder aber Fahrer oder Insasse eines Fahrzeugs war zum Unfallzeitpunkt. Durch eine Verkehrsrechtschutz ist man aber auch als Fußgänger geschützt.
Die Verkehrsrechtschutz hilf dabei insbesondere bei der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen, aber auch wenn man in einem Strafverfahren eine Verteidigung braucht, sowie bei Führerschein-, Kfz-Steuer- und Kfz-Vertragsstreitigkeiten.
Insbesondere ist eine Verkehrsrechtschutz für Autofahrer sinnvoll, die ohne Vollkasko, oder aber Auto-Schutzbrief im Ausland unterwegs sind mit ihrem Fahrzeug.
Wegen der unterschiedlichen Rechtslage sind Verkehrsunfälle im Ausland nämlich sehr tückenhaft, insbesondere im Bezug auf die Rechtslage, die Sprachschwierigkeiten.