Die Rechtsschutzversicherung – was umfasst sie, wer ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung gehört zwar nicht zu den Versicherungen, die man unbedingt haben muss, aber sinnvoll ist sie doch. Denn die Welt ist voll von Menschen, die streitsüchtig sind. Die Gerichte sind entsprechend überlastet und die Bearbeitung von einem Fall dauert entsprechend lange.

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten im Bezug auf die Rechtsschutzversicherung so genannte Pakete an. Ein Standard-Paket besteht dabei aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutzversicherung. Darin enthalten sind Schadenersatz-Rechtsschutz, sowie
Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten), Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, aber auch
Straf-Rechtsschutz und der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz und der Arbeits-Rechtsschutz
Sozialgerichts-Rechtsschutz, sowie der Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.

Tritt ein Schaden ein, so sollte man diesen der Versicherungsgesellschaft möglichst umgehend und vor allem vollständig und wahrheitsgemäß melden. Eine derartige Meldung kann auch über einen Rechtsanwalt erfolgen. Dies ist sinnvoll, weil dieser dann auch gleich eine Deckungszusage von der Versicherungsgesellschaft gleich mit einholen kann.
Wenn im Laufe des Verfahrens gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, müssen diese mit der Versicherungsgesellschaft abgestimmt werden.

Der versicherte Personenkreis hängt bei einer Rechtsschutzversicherung von der Art der gewählten Rechtsschutzversicherung ab, beispielsweise ob es sich um einen Familientarif, oder einen Singletarif handelt. Die jeweiligen Einzelheiten sind den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu entnehmen.

Beim Verkehrsrechtsschutz haben einige Versicherungsgesellschaften den Versicherungsschutz beitragsfrei um den so genannten Fußgänger-Rechtsschutz erweitert.
Dieser Rechtsschutz umfasst das Risiko als Fußgänger in Lebenssituationen wie zum Beispiel das Fahren mit Fahrrädern oder Zweiradfahrzeugen mit Versicherungskennzeichen und das Mitfahrer in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln.