Unfallversicherung Versicherungsvergleich

Eine Unfallversicherung ist wichtig, da eine Hausfrau keinen Schutz hat. Schulkinder sind nicht in der Freizeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine private Unfallversicherung kann helfen, da hier 24 Stunden Versicherungsschutz besteht. In keiner anderen Versicherungssparte gibt es so große Preisunterschiede wie in der Unfallversicherung.

Die Unfallversicherung zahlt einen festgelegten Betrag bei einer fortwährenden Schädigung der Gesundheit durch einen Unfall. Die Höhe ist vom Grad der Invalidität abhängig.

Die Definition eines Unfalls ist ein Ereignis, das unvorhergesehen und von aussen auf den Körper einwirkt. Für den Fall, dass dies nicht in Ihrer Arbeitszeit passiert, zahlt hier nur die private Unfallversicherung.

Über unseren online Tarifrechner finden Sie günstige Angebote im Bereich der Unfallversicherung:

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Informationen zur Unfallversicherung

Was ist versichert ?
Versichert in einer Unfallversicherung oder Kinderunfallversicherung ist die Invaliditätsleistung in Form einer Einmalzahlung oder eine Unfallrente, meist lebenslang. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld gegen einen Tagessatz X sind zeitlich begrenzt. Eine Todesfallleistung wird nur bei Unfalltod bezahlt. Jedoch wird diese Summe bei Invalidität oft als Vorschuß gewährt.

Was ist nicht versichert ?
Wie bei allen Versicherungssparten ist Vorsatz ausgeschlossen. Ebenso erhält man bei der Unfallversicherung nur eine Invaliditätsleistung bei bleibenden Schäden am Körper.

Wer ist versichert ?
In einer Unfallversicherung kann sich jeder versichern, egal ob angestellt, selbstständig , Hausfrau oder Kind. In dieser Sparte gibt es keine vorgegebenen Höchstgrenzen.

Versicherungsfall ! Was nun ?
Bitte melden Sie ein Schadenereignis so schnell als möglich.Denn auch hier gilt die Definition unverzüglich. Gegebenenfalls sollte die Schadenmeldung Ihr Ehepartner übernehmen.

Deckungserweiterungen ?
Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Rooming In Leistungen, Medizinische Hilfsmittel, Passives Kriegsrisiko, erweiterte Anzeigenfrist, erweiterte Meldefrist.

Kündigung einer Unfallversicherung ?
Der Vertrag muß mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.(Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühstmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.

Versicherungsbedingungen ?
Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Nach Erhalt dieser können Sie noch 14 Tage der Police widersprechen, ohne Angabe von Gründen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung

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