Tierhalterhaftpflicht Versicherungsvergleich

Eine Tierhalterhaftpflicht ist ein Muß für jeden Hunde- und Pferdebesitzer. Keine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu haben wäre fahrlässig, da Sie nach Gefährdenshaftung haften. In einer Tierhalterhaftpflicht gibt es große Prämienunterschiede. Hohe Deckungssummen sind bei einer Haftpflichtversicherung aufgrund des Risikos von Vorteil.

Als Halter eines Tieres haften Sie für die durch das Tier verursachten Schäden. Daher sollte in jedem Falle eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden.

Über unseren Tarifrechner können Sie die Preise und Leistungen der Tierhalterhaftpflicht vergleichen:

Tierhalterhaftpflicht Vergleich
Tarifgruppe
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Die Auswahl richtet sich nach dem Tarif in Ihrer KFZ Versicherung.
Alter Versicherungsnehmer (volle Jahre)
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Für Senioren gibt es Extra-Rabatte.
Hund (kein Kampfhund)
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Geben Sie hier die Anzahl Ihrer Hunde an, die Sie versichern möchten.
Hund (Kampfhund)
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Zu den Kampfhunden zählen folgende Hunderassen sowie Kreuzungen mit diesen Rassen: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Pferd
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Geben Sie hier die Anzahl Ihrer Pferde an, die Sie versichern möchten.
Selbstbeteiligung
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Die Selbstbeteiligung in der vereinbarten Höhe müssen Sie bei jedem Schadensfall selbst tragen. Bei Mietsachschäden (z.B. Beschädigung eines Hotelzimmers) gilt immer eine SB.
Laufzeit
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Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wir empfehlen diesen Rabatt zu nutzen, da man bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen kann.
Ich verzichte auf die Beantwortung weiterer Fragen und wähle aus dem Vergleich einen Tarif, der meinen Bedarf erfüllt.
Ich möchte weitere Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz machen. Es werden dann nur Tarife angezeigt, welche die Vorgaben erfüllen.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]


Informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Hundehalterhaftpflichtversicherung & Pferdehalterhaftpflichtversicherung

Was ist versichert ?
Versichert sind Sie als Tierhalter eines Hundes oder Pferdes. Sowie Tierhüter, die Ihren Hund oder Pferd hüten. Die Tierhalterhaftpflicht ist eine Versicherung nach der Definition der Gefährdenshaftung, soll heißen Sie haften schon für den Besitz heraus, dass Sie einen Hund oder ein Pferd besitzen.

Was ist nicht versichert ?
Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden.(Betriebshaftpflicht). Ebenso sind Schäden durch Vorsatz, Mietsachschäden, Kampfhunde, Eigenschäden nicht versichert.

Wer ist versichert ?
Versichert sind Hunde (keine Kampfhunde) sowie Rinder, Esel, Pferde, Ponys.

Versicherungsfall ! Was nun ?
Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist dies dem Versicherer unverzüglich in schriftlicher Form zu melden. Auch dann, wenn Sie nicht zu 100 % überzeugt sind, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt.

Deckungsssummen ?
In vielen ältern Verträgen dürfte die Deckungssumme bei 1 Million Euro liegen. Dies erscheint aufgrund des Risikos angemessen zu sein, ist es aber nicht. Da kein Mensch sich in die Lage eines Tieres versetzen kann, empfehlen wir immer die Maximalsumme, die der jeweilige Versicherer anbietet. Dies kann durchaus 10 Millionen Euro sein.

Tierhalterhaftpflicht Deckungserweiterungen ?
In dieser Sparte gibt es viele Deckungserweiterungen. Diese sind auch sehr sinnvoll, werden jedoch oft nur von Deckungskonzeptmaklern angeboten. Aufgrund des Risikos ist dies aber zu empfehlen, da die Konzepte nicht teurer als Normaltarife sind.

Extra zu versichernde Risiken ?
sind Kampfhunde

Kündigung einer Tierhalterhaftpflicht ?
Der Vertrag muß mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.(Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühstmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.

Versicherungsbedingungen ?
Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Nach Erhalt dieser können Sie noch 14 Tage der Police widersprechen, ohne Angabe von Gründen.

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