Auch kleine Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine weggeworfene Zigarette können Schäden in Millionenhöhe verursachen. Gerade wenn Personen geschädigt werden, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin bedeuten. Daher ist die Privathaftpflichtversicherung ein Muss für Jedermann.
Über unseren online Tarifrechner finden Sie die richtige Privathaftpflichtversicherung:
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| Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung (FAQ) |
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Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler . Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390 , per email an post@mr-money.de bzw. per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler , Schillerstr. 3 , 09366 Stollberg . |
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Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung. |
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Ja |
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Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite). |
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alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.). Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung. Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung. |
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Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.) |
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Nein, bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn. |
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Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt. |
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Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten. |
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Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen. Sie übernimmt dazu |
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Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten. Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht. |
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In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.: |
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Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern. |
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Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses. Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. |
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Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert. Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben. |
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Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen. |
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Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter). |
Was ist versichert ?
Gesetzlich geregelt ist: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet in vollem Umfang dafür mit seinem gesamten Privatvermögen (BGB § 823). Sowohl im Bereich der Personenschäden als auch bei Sachschäden und Vermögensschäden.
Was ist nicht versichert ?
Generell sind Ursachen nicht versichert, die auf Vorsatz beruhen. Sowie Dinge, die aufgrund Ihres Berufes (Arbeitszeit) passieren. Auch nicht versichert gilt der Bereich Sport, insofern Sie auf Teilnahme an Rad,- Perde,- oder Autorennen, Box oder Ringkämpfen beruhen.
Gemietete gepachtete und geliehene Sachen sind nicht versichert.
Dies gilt auch für alle Familienmitglieder, die ansonsten in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.
Wer ist versichert ?
Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Partner ( Nicht eheliche Partner können mitversichert werden, auch Gleichgeschlechtliche, sofern Sie bei Antragsstellung namentlich genannt wurden.
Kinder (Mitversichert sind Kinder bis zu Ihrer Volljährigkeit oder bis zum Ende Ihrer ersten Ausbildung. Sollte es sich um eine Zweitausbildung handeln, zum Beispiel durch Ausbildungsabbruch, muß sich das Kind selbst versichern)
Hauspersonal
So haften Kinder ?
Kinder von 0-7 Jahren sind deliktunfähig. Die Versicherung zahlt nur, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann jedoch dies vorliegt, ist Ermessenssache des Versicherers.
Versicherungsfall ! Was nun ?
Wenn ein Versicherungsfall eintritt ist dies dem Versicherer unverzüglich in schriftlicher Form zu melden. Auch dann, wenn Sie nicht zu 100 % überzeugt sind, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt. Sie sollten niemals vorschnell ein Schuldeingeständnis gegenüber dem Geschädigten machen. Die ist Arbeit des Versicherers. Der Versicherer prüft ob, überhaupt Deckung sowie Haftung besteht.
Deckungsssummen ?
Welche Deckungssumme man wählt, hängt zum einen von Ihrer Finanzstärke ab, sowie Ihre persönliche Einstellung. Da man wie gesagt mit seinem gesamten Vermögen haften muß. Oft sind die zu zahlenden Jahresbeiträge für 5 Mio Euro Deckung nicht viel günstiger als 7,5 Mio Euro oder 10 Mio Euro. Somit empfiehlt sich immer, die Höchstsumme abzuschließen.
Privathaftpflichtversicherung Deckungserweiterungen ?
Es gibt sehr viele Deckungserweiterungen. Hier die üblichen: Forderungsausfall, Schäden durch Minderjährige, Abhandenkommen fremder Schüssel, Regressanspruch des Arbeitgebers, Allmählichkeitsschäden.
Extra zu versichernde Risiken ?
Tierhalterhaftpflicht,Gewässerschadenhaftpflicht,Bauherrenhaftpflicht,Haus und Grundbesitzerhaftpflicht.
Kündigung einer Privathaftpflichtversicherung ?
Der Vertrag muß mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.(Siehe Versicherungspolice). Ansonsten verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Jahr.Ebenso können Sie nach einer Schadenzahlung seitens Ihres Versicherers innerhalb eines Monats kündigen. Fristlos oder zu Jahresende. Eine Kündigung zum Jahresende macht mehr Sinn, da der Versicherer Anspruch auf die Prämie bis zum Jahresende hat. Kündigung wegen Prämienerhöhung ist auch möglich, wenn der Versicherer nicht gleichzeitig seinen Versicherungsschutz erhöht. Jedoch ist in diesem Fall der frühstmögliche Termin der Zeitpunkt der tatsächlichen Erhöhung.
Versicherungsbedingungen ?
Die Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit dem Versicherungsschein. Nach Erhalt dieser können Sie noch 14 Tage der Police widersprechen, ohne Angabe von Gründen.
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