Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Wohngebäudeversicherung Vergleich
Risiko vorhandenes Gebäude (für Neubau hier klicken)
vorhandenes Gebäude
Versicherte Gefahren Feuer/Leitungswasser/Sturm/Hagel
Feuer/Leitungswasser/Sturm/Hagel
Tarif
Hilfe
Die Einstufung ist der KFZ Versicherung angeglichen, d. h. bekommen Sie bei Ihrem Auto / Motorrad den B-Tarif, so gilt dieser auch hier.
PLZ
Hilfe
Die PLZ wird zur genauen Einstufung / Berechnung unbedingt benötigt.
Wohnfläche (qm)
Hilfe
Definition: Die zu Wohnzwecken genutzte Fläche, einschließlich Wintergarten, Partykeller, Schwimmbad im Haus und Hobbyraum, nicht jedoch Heizungskeller, Vorratsraum und Waschküche. Eine Mischnutzung der vorgenannten Raumflächen wird vollumfänglich der Wohn- und Nutzfläche zugerechnet.
Gewerbefläche (qm)
Hilfe
Zu gewerblichen Zwecken genutzte Gebäudefläche.

Bei verschiedenen Gewerben (z.B. holzverarbeitende Betriebe) kann es einen zusätzlichen Aufschlag oder eine Ablehnung geben.
Keller, Treppen, Nebenräume
Hilfe
Nicht zur Wohnfläche gehören Treppen, NICHT ausgebaute Keller- und Speicherteile, Balkone, Terrassen und Loggien.
Gesamtfläche zur Information
Hilfe
Das Feld addiert alle Flächen des Hauses zur Kontrolle zusammen.
Keller vorhanden
Hilfe
Wählen Sie hier wie das Haus unterkellert ist.
Baujahr
Hilfe
Das Jahr der Fertigstellung des Hauses.
Sanierungsjahre bitte freilassen falls keine Sanierung statt fand.
Sanierungsjahre bitte freilassen falls keine Sanierung statt fand.
Komplettsanierung Dach im Jahr
Hilfe
Geben Sie hier nur ein Jahr ein, wenn das Dach wirklich komplett neu gedeckt wurde.
Komplettsanierung Heizung im Jahr
Hilfe
Geben Sie hier nur ein Jahr ein, wenn die Heizung wirklich komplett erneuert wurde.
Komplettsanierung Wasser,Sanitär im Jahr
Hilfe
Geben Sie hier nur ein Jahr ein, wenn die Wasserrohre wirklich komplett erneuert wurde.
Komplettsanierung Elektro im Jahr
Hilfe
Geben Sie hier nur ein Jahr ein, wenn die gesamte Elektroanlage wirklich komplett erneuert wurde.
Den Wert 1914 aus der Vorversicherung eingeben oder besser mit dem Berechnungsbogen diesen Wert neu berechnen. Wenn Sie nichts eingeben, wird der Wert überschlagsmäßig berechnet ! (qm * 1450 EUR). Garagen und Nebengebäude werden vom Rechner hinzugerechnet.
Den Wert 1914 aus der Vorversicherung eingeben oder besser mit dem Berechnungsbogen diesen Wert neu berechnen. Wenn Sie nichts eingeben, wird der Wert überschlagsmäßig berechnet ! (qm * 1450 EUR). Garagen und Nebengebäude werden vom Rechner hinzugerechnet.
Berechnungsgrundlage >> Wert 1914 berechnen <<
Hilfe
Es gibt Tarife die nach dem Wert 1914 berechnen und Tarife die nur die Wohn- und Nutzfläche benötigen. Um ein korrektes Ergebnis zu erhalten benötigen Sie den Wert 1914.
Bauartklasse Info
Hilfe
Die Einstufung ist sehr wichtig. Die meisten Häuser haben BAK 1. Sollten Sie ein Fertigteil- oder Fachwerkhaus haben, achten Sie bitte genau auf die richtige Einstufung. Unter weiche Dachung fällt zB: Schilf, Reed, Stroh.
Gebäude
Hilfe
Es gibt Tarife die nach dem Wert 1914 berechnen und Tarife die nur die Wohn- und Nutzfläche benötigen. Um ein korrektes Ergebnis zu erhalten benötigen Sie den Wert 1914.
Wird das Haus selbstgenutzt?
Hilfe
Wird das Haus selbst bewohnt oder ist es vermietet?
Wohneinheiten
Hilfe
Eine Wohneinheit ist eine Wohnung mit eigener Eingangstür.
Elementarschäden
Hilfe
Dazu gehören Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch, Erdfall, Erdbeben. Sturm oder Hagelschäden sind schon in der normalen Versicherung enthalten!
Schäden durch Rückstau? (Voraussetzung: funktionsfähiges Rückstauventil)
Hilfe
Schäden werden nur bei funktionsfähigen Rückstauventil erstattet.
Glasversicherung
Hilfe
Gedeckt wird einfacher Glasbruch an Türen, Fenstern, Einrichtung; egal aus welchem Grunde. Die Außenverglasung des Gebäudes ist bei diesem Einschluß immer versichert, die Innenverglasung nur im Einfamilienhaus.
Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit?
Hilfe
Diesen Einschluß sollten Sie wählen, denn nur dann wird z.B. der Schaden bezahlt, wenn Sie den offenen Kamin in Abwesendheit brennen lassen.
Garagen außerhalb des Gebäudes
Hilfe
Doppelgaragen werden als 2 Garagen gezählt. Es müssen alle Garagen angegeben werden die nicht im Gebäude enthalten sind. Pro Garage wird der übliche Wert 1914 von 800 Mark berechnet.
Freistehende Nebengebäude (Gartenhäuser, Bungalow o.ä.) (qm)
Hilfe
Freistehende Nebengebäude sind normalerweise extra zu versichern. Einige Tarife erlauben durch Angabe der qm Grundfläche den pauschalen Einschluss. Andere Tarife rechnen mit einem Zuschlag von 100 Mark (Wert 1914) pro qm Nutzfläche.
Laufzeit
Hilfe
Einige Tarife werden dadurch 10% billiger. Wenn Sie diese Laufzeit wählen, können Sie trotzdem bei Erhöhungen von mehr als 5% kündigen.
Schäden in den letzten 5 Jahren
Hilfe
Bei Schadenfreiheit gibt es für bei einigen Tarifen einen Nachlass.
Ich verzichte auf die Beantwortung weiterer Fragen und wähle aus dem Vergleich einen Tarif, der meinen Bedarf erfüllt.
Ich möchte weitere Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz machen. Es werden dann nur Tarife angezeigt, welche die Vorgaben erfüllen.

[ Teilnehmende Gesellschaften ]

[ Häufig gestellte Fragen ]

Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen

1. Versichert sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude.

2. Mitversichert sind

 
a) Einbaumöbel/-küchen, die nicht serienmäßig produziert, sondern individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind,

 
b) auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befindliche Klingel- und Briefkastenanlagen, Müllboxen sowie Terrassen. Weiteres Gebäudezubehör sowie weitere Grundstücksbestandteile sind nur nach besonderer Vereinbarung versichert.


3.
a) Zubehör ist mitversichert, soweit es sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude angebracht ist und für die Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder zu dessen Wohnzwecken genutzt wird.

 
b) Nicht versichert sind Schäden, die durch Sturm/Hagel (siehe § 8) an einer angebrachten Außenverkleidung (z. B. Asbestzement, Metall, Kunststoff, Holz o. ä. Material) entstehen.


4. Nicht versichert sind in das Gebäude nachträglich eingefügte - nicht aber ausgetauschte - Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er nach Vereinbarung mit dem Vermieter bzw. der Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko trägt (Gefahrtragung). Die Versicherung dieser Sachen kann vereinbart werden.

§ 2 Versicherte Kosten und nicht versicherte Aufwendungen

1. sind die infolge eines Versicherungsfalles (siehe § 4) notwendigen Kosten

 
a) für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen (siehe § 1), für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten (Aufräumungs- und Abbruchkosten),

 
b) die dadurch entstehen, daß zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen (siehe § 1) andere Sachen bewegt, verändert und geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten).


2. Versichert sind notwendige Kosten für - auch erfolglose - Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten).

3. Die Entschädigung für versicherte Kosten gemäß Nr. 1 a) und b) ist auf 10.000 EUR begrenzt.

4. Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden.

§ 3 Versicherter Mietausfall

1. Der Versicherer ersetzt

 
a) den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter von Wohnräumen infolge eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern,

 
b) den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind, falls dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen benutzbar gebliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann.


2. Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar ist, höchstens jedoch für 12 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.

§ 4 Versicherte Gefahren und Schäden, Versicherungsfall

1. Entschädigt werden versicherte Sachen (siehe § 1), die durch

 
a) Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Aufprall eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung (siehe § 5),

 
b) Leitungswasser (siehe § 6),

 
c) Sturm, Hagel (siehe § 8)


  zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen (Versicherungsfall).

2. Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen Leitungswasser führenden Einrichtungen (siehe § 7).

3.
a) Bei Wahl des Tarifes "Basis" kann die Gefahrengruppe nach Nr. 1 a) auch einzeln versichert werden, die Gefahrengruppen nach Nr. 1 c) und b) einschließlich Nr. 2 können nur in Verbindung versichert werden.

 
b) Bei Wahl der Tarife "Klassik" und "Exklusiv" können die Gefahrengruppen nach Nr. 1 a), 1 c) und 1 b) einschließlich Nr. 2 nur in Verbindung versichert werden.


4. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie (Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab.)) entstehen.

§ 5 Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion

1. Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

2. Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. Kurzschluß- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf versicherte Sachen (siehe § 1) aufgetroffen ist.

3. Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen.

4. Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.

5. Sengschäden sind nur versichert, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstanden sind.

6. Der Versicherungsschutz gegen Brand, Explosion und Implosion erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, daß sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.

7. Der Versicherungsschutz gegen Blitzschlag erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Kurzschluß- und Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen entstanden sind, wenn der Blitz nicht auf versicherte Sachen (siehe § 1) aufgetroffen ist.

§ 6 Leitungswasser