Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist ein Baustein der staatlichen Förderung auf Bausparverträge. Um in den Genuss der Zuschüsse zu kommen, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Ledige dürfen höchstens ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € aufweisen, für Verheiratete gilt ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 51.200 €. Alle steuerpflichtigen Personen ab dem 16. Lebensjahr können die Wohnungsbauprämie erhalten.

Der staatliche Zuschuss beträgt derzeit 8,8 Prozent auf die in einem Jahr getätigten Einzahlungen. Auch hier sind Grenzen gesetzt. Bei Ledigen werden Beiträge bis 512 € pro Jahr gefördert, das entspricht einer maximalen Prämie i.H.v. 45,05 €. Bei Verheirateten zusammenveranlagten Personen werden Einzahlungen bis 1.024 € pro Jahr gefördert. das entspricht einer Prämie i.H.v. maximal 90,11 € jährlich. Zu den Einzahlungsbeiträgen werden auch bezahlte Abschlussgebühren und gutgeschriebene Zinsen gewertet !

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhalten sie bei der zuständigen Bausparkasse, die eigentliche Gutschrift erfolgt aber erst, wenn der Vertrag zuteilungsreif ist oder unter anderen bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise bei einer prämienunschädlichen Kündigung.

Bausparer können alternativ auch die Arbeitnehmersparzulage als staatliche Förderung beantragen. Allerdings ist eine gleichzeitige doppelte Förderung zusammen mit der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen.

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