Arbeitnehmersparzulage

Vermögenswirksame Leistungen können auf einen Bausparvertrag eingezahlt werden, die unter Berücksichtigung von bestimmten Einkommensgrenzen staatlich gefördert werden. Das bedeutet für Ledige höchstens ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 17.900 € und für zusammenenveranlagte Personen ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 35.800 €.

Zur Zeit werden jährliche Einzahlungsbeträge bei Ledigen bis 470 €/Jahr und bei zusammenveranlagten Arbeitnehmern mit einem gemeinsamen oder zwei einzelnen Bausparverträgen bis 940 €/Jahr mit 9,0 Prozent bezuschusst. Die höchste Prämie beträgt dann 43 €/Jahr für Ledige bzw. für zusammenveranlagte Personen beträgt der Zuschuss 85 €/Jahr.

Von der zuständigen Bausparkasse wird eine Bescheinigung ausgestellt, die sie zusammen mit ihrer Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Gutschrift erfolgt nicht sofort, sondern erst wenn der Vertrag zuteilungsreif ist oder unter anderen bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise bei einer prämienunschädlichen Kündigung.

Bausparer können die Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie als staatliche Förderung beantragen. Eine gleichzeitige doppelte Förderung ist nicht möglich.

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